Schulweg
Was ist zu beachten, wenn mein Kind mit dem Fahrrad kommt?
Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses auf dem dafür gekennzeichneten Platz außerhalb des Schulhofs vor der Sporthalle ab. Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrrades sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Fahrräder nebst Zubehörteilen sind durch den Schulträger nicht versichert. Auf dem Schulgrundstück wird das Fahrrad geschoben. Das Fahrrad ist zum Schutz gegen Diebstahl selbst mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen und diebstahlgefährdete Teile vor dem Abstellen zu demontieren (Lampen, Luftpumpe etc.).
Wer ist für die Aufsicht auf dem Schulweg verantwortlich?
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulweg der Schüler obliegt den Sorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule und des Hortes besteht dafür keine Aufsichtspflicht.