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Einnahme von Medikamenten während der Schul- und Hortzeit

Kann das schulische Personal mit der Gabe von Medikamenten beauftragt werden?

Die Schul- bzw. Hortleitung kann auf schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes und auf Grundlage einer schriftlichen Beauftragung der Sorgeberechtigten eine Medikation oder Kontrollhandlung zur Feststellung des Gesundheitszustandes während einer schulischen Veranstaltung durch das Lehr- und Erziehungspersonal zulassen. Dies kann ermöglicht werden, wenn es die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen zulassen.