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Nach Hause gehen

Wird mein Kind auch bei Unwetter nach Hause geschickt?

Bei Unwetter werden die Haus- und Hortkinder nicht nach Hause geschickt und verbleiben in der Schule bzw. im Hort. Kinder, die feste Heimgehzeiten haben, werden nach dem Unwetter nach Hause geschickt. Abholkinder verbleiben bis zu ihrer Abholung im Hort. Bei Starkwetterereignissen müssen Kinder persönlich durch die Sorgeberechtigten abgeholt werden.

Kann mein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden?

Soll ein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden, so bedarf es ebenfalls einer schriftlichen Mitteilung mit Angabe von Datum, Name des Abholenden und Unterschrift der Sorgeberechtigten. Der Abholende hat einen Personalausweis mit sich zu führen, um sich namentlich ausweisen zu können.