Nach Hause gehen
Kann ein Hauskind am GTA-Angebot teilnehmen?
Möchten Hauskinder am Ganztagsangebot teilnehmen, gehen aber nicht in den Hort, so müssen sie für die Zeit zwischen Unterrichtsende und Beginn des Ganztagsangebots nach Hause gehen und zum Angebot wiederkommen.
Gibt es Besonderheiten bei Hauskindern?
Kinder ohne Betreuungsvertrag (Hauskinder) haben das Schulgelände spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsschluss bzw. nach Besuch des Ganztagsangebots zu verlassen.
Wird mein Kind auch bei Unwetter nach Hause geschickt?
Bei Unwetter werden die Haus- und Hortkinder nicht nach Hause geschickt und verbleiben in der Schule bzw. im Hort. Kinder, die feste Heimgehzeiten haben, werden nach dem Unwetter nach Hause geschickt. Abholkinder verbleiben bis zu ihrer Abholung im Hort. Bei Starkwetterereignissen müssen Kinder persönlich durch die Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Kann mein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden?
Soll ein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden, so bedarf es ebenfalls einer schriftlichen Mitteilung mit Angabe von Datum, Name des Abholenden und Unterschrift der Sorgeberechtigten. Der Abholende hat einen Personalausweis mit sich zu führen, um sich namentlich ausweisen zu können.
Was braucht die Schule bzw. der Hort, damit mein Kind nach Hause geschickt werden kann?
Sollte ein Kind alleine nach Hause gehen dürfen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Mitteilung mit Uhrzeit, Datum und Unterschrift der Personensorgeberechtigten gegenüber der Schule oder dem Hort.