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Krankheit eines Kindes und Erkrankungen anderer Personen, die im gleichen Hausstand wohnen, Entschuldigung

Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands an einer Infektionskrankheit erkrankt ist?

Ist ein Kind an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich das Schul- bzw. in den Ferien das Hortpersonal in Kenntnis zu setzen.

Was macht die Schule, wenn ein Kind fehlt und nicht entschuldigt wurde?

Das Lehr- und Hortpersonal prüft die Anwesenheit aller Kinder. Fehlt ein Kind nach der zweiten Unterrichtsstunde noch immer, so wird die Schulleitung hierüber informiert. Sie übernimmt die Koordination der weiteren Schritte. Lässt sich der Verbleib des Kindes nicht klären und liegt der Verdacht vor, dass eine Gefahrensituation entstanden sein könnte, so wird die Polizei benachrichtigt.